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Soforthilfe aus dem Nothilfefonds des Kulturgesichter0761 e.V.

für soloselbstständige Künstler:innen und Kulturschaffende

 

 

 

 

 

 

Antragsformular
für die Soforthilfezahlungen

Sendet den ausgefüllten Antrag + Dokumente bitte per Email an:

nothilfefonds@kulturgesichter0761.de

Der Nothilfefonds des Kulturgesichter0761 e.V. dient als Zeichen der Solidarität!

In Zeiten, in denen Kulturschaffende zum Wohle der Allgemeinheit und aller Bürger:innen abermals  darauf verzichten ihrem Beruf oder ihrer Berufung in vollem Umfang wie vor der Corona-Pandemie nachzukommen, setzen wir auf die Unterstützung von vorrangig soloselbstständigen  Kulturschaffenden aus Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen.

Mittels Spenden und Unterstützungszahlungen von Bürger:innen, kulturinteressierten Menschen und kulturaffinen Unternehmen ist der Kulturgesichter0761 e.V. im Stande, Kulturschaffende niederschwellig und direkt mit Soforthilfezahlungen in Höhe von 400,- € aus unserem Nothilfefonds zu unterstützen.


Vorbild für den Nothilfefonds der Kulturgesichter0761 sind die Kolleg:innen der Stuttgarter Künstlersoforthilfe, deren Worten Kulturgesichter0761 uneingeschränkt folgen will:


„Künstlerische und kulturelle Arbeit wurde – vor allem von Freischaffenden – auch schon vor der Pandemie viel zu oft unter schwierigen oder gar prekären Bedingungen geleistet. Kulturarbeit, gerade auch in der kleinen Form, ist unersetzlich für eine humane, demokratische Lebensweise. Unverzichtbar aufgrund ihres kritischen, aufklärerischen Blicks auf die herrschenden Verhältnisse – und der emotionalen Kraft gemeinsamer Live-Erlebnisse. Es geht auch darum, die Freiheiten eines internationalen, antirassistischen Miteinanders gegen die Feinde der Demokratie zu verteidigen

 

und GEMEINSAM etwas zu TUN.

Wer ist antragsberechtigt:

Als antragsberechtigt gelten soloselbstständige Kultur- und Kunstschaffende aus allen Bereichen der Kultur- und Kunstarbeit, egal, ob Techniker:in, Künstler:in, Eventagentur-Inhaber:in, Grafiker:in, Tänzer:in, Schauspieler:in, Veranstalter:in, Plakatierer:in, Stagehand, DJ:ane, Konzertfotograf:in usw. seid. Wichtig ist, ihr müsst soloselbstständig sein, ein Gewerbe angemeldet und diese Tätigkeit mit. mind. 50%  eurer Arbeitszeit hauptberuflich ausführen.

Die Unterstützung geht zunächst nur an Kulturschaffende aus dem Stadtkreis Freiburg sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Soloselbstständige Kulturschaffende aus den umliegenden Landkreisen erhalten zeitnah über die Presse und Newsletter ein Feedback, wenn wir auch hier Gelder ausbezahlen können.

Fragen & Infos bitte an:    nothilfefonds@kulturgesichter0761.de

 

Gez.

Kulturgesichter0761 e.V.

 

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